Neues Bundesgesetz über elektronische Medien

Mit dem neuen Mediengesetz – genannt BGeM – will Bundesrätin Doris Leuthard die technologischen und ökonomischen Entwicklungen der Medienbranche sowie das veränderte Mediennutzungsverhalten gesetzlich regeln. Der Fokus liegt folglich auf den elektronischen Medien. Aber auch klassische SRG-Radio- und TV-Programme sind betroffen. Neu wird eine unabhängige Kommission für elektronische Medien geschaffen, die den Auftrag hat, die Konzession für die SRG festzulegen und Leistungsaufträge an Private zu vergeben. Ausserdem wird sie eine Kontroll- und Bestrafungsfunktion einnehmen, dann nämlich, wenn Konzessionsvorgaben von Medienakteuren verletzt würden. Eine Übersicht über die Kommentare und die Berichterstattung der Medien in der Deutschschweiz.

Neue Zürcher Zeitung

«In einer Hinsicht ändert sich allerdings wenig: Die SRG behält ihre privilegierte Stellung. Sie steht weiterhin im Zentrum der Medienförderung. Ein Grossteil der ab dem kommenden Jahr von den Haushalten zu bezahlenden Abgabe kommt dem nationalen Rundfunk zugute. Der Auftrag der SRG wird teilweise ausgedehnt. So soll sie regelmässig im täglichen Informationsangebot, das von grossen Teilen des Publikums beachtet wird, über die jeweils anderen Sprachregionen berichten.»

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«Ein revolutionärer Akt ist das Papier keineswegs. Im Kern bestätigt es die derzeitige Ordnung, die vor allem auf die Hege und Pflege der SRG ausgerichtet ist. Deren Dominanz im elektronischen Sektor soll unangetastet bleiben.»

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Tagesanzeiger

«Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen Gesetz über elektronische Medien eröffnet. Die Online-Mediennutzung nehme zu, sagte Medienministerin Doris Leuthard am Donnerstag in Bern. Service public müsse dort präsent sein, wo das Publikum sei. Online-Medien sollen aber nur unterstützt werden, wenn sie hauptsächlich Audio- und Videoinhalte anbieten. Damit will der Bundesrat die Presse vor subventionierter Konkurrenz schützen. Für eine direkte Förderung von Zeitungen – ob gedruckt oder online – fehlt ohnehin die Verfassungsgrundlage, wie Leuthard betonte.»

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«Der Plan des Bundesrats, neben Radio- und Fernsehstationen auch Online-Medien mit Audio- und Videoinhalten Geld aus der Medienabgabe zukommen zu lassen, scheidet die Geister. SVP und FDP lehnen das Vorhaben ab, SP und CVP unterstützen es.»

Erfahren Sie hier, welche Meinungen die jeweiligen Parteien und Verbände vertreten.

AZ Medien

«Die Schlacht war mit der gewonnenen Abstimmung der No-Billag-Initiative geschlagen und gewonnen. Entspannt hat die SRG deshalb dem neuen Mediengesetz entgegenblicken können, das nun als Entwurf vorliegt: Es unterstreicht wie erwartet die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.»

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Blick

«Welche bestehenden Online-Angebote in den Genuss von Geldern kommen könnten, wollte Leuthard nicht sagen. Es müssen hauptsächlich Audio und Videoinhalte angeboten werden. Dies um die klassischen Printtitel nicht weiter zu konkurrenzieren.»

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Basler Zeitung 

« In der Schweiz gab es bislang immer einen Konsens, dass direkte Medienförderung abzulehnen ist. Der Staat soll keinen Einfluss nehmen auf die einzelnen Angebote und diese nicht bewerten. Wenn der Bundesrat dies ändern will, ist eine verfassungsmässige Grundlage unumgänglich. Es ist mir schleierhaft, was den Bundesrat dazu gebracht hat, solche Vorschläge zu publizieren.» 

Lesen Sie hier das Interview mit Gregor Rutz, SVP-Nationalrat und Vorstand der Aktion Medienfreiheit.

Auch die francophonen Medien haben den Gesetzesentwurf kommentiert und über seine Form berichtet. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Presseerzeugnisse der Westschweiz zu diesem Anlass.